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Warum iMSys-Vollausstattung Ihre Mieterstrom-Projekte skalierbar macht

Erfahren Sie, wie die iMSys-Vollausstattung Ihre Mieterstrom-Projekte skalierbar macht und die Wirtschaftlichkeit durch reduzierte Kosten maximiert.

Wer Mieterstromprojekte heute profitabel und zukunftssicher umsetzen will, braucht ein Fundament, das administrative Hürden minimiert und die technische Flexibilität maximiert. Ein zentraler Erfolgsfaktor, um Mieterstrom im Quartier wirtschaftlich und rechtssicher zu skalieren, ist die iMSys-Vollausstattung. Die rechtlichen Wege dorthin sind abhängig von der Wahl des Messstellenbetreibers: Während für wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) das Liegenschaftsmodell nach § 6 MsbG den Rahmen setzt, greifen für grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) die Pflichteinbaufälle nach § 29 MsbG.

 

Vollausstattung statt Insellösungen: Die strategische Entscheidung

Die Entscheidung für eine Vollausstattung mit intelligenten Messsystemen (iMSys) folgt einer klaren regulatorischen und operativen Logik.

  • Bei der Zusammenarbeit mit dem gMSB:
    Für Anlagen größer 7 kWp sind Erzeugungszähler bereits heute Pflichteinbaufälle (§ 29 Abs. 1 Nr. 2b MsbG). Zudem hat der gMSB die Möglichkeit, Mieterzähler als optionale Einbaufälle zu deklarieren (§ 29 Abs. 2 MsbG).

  • Bei der Zusammenarbeit mit einem wMSB:
    Das Liegenschaftsmodell (§6 MsbG) ermöglicht Anschlussnehmern für alle Zählpunkte einer Liegenschaft einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber auszuwählen und alle Messplätze mit intelligenten Messsystemen auszustatten.

Unabhängig von der Rolle - ob als gMSB oder wMSB - bereitet die Vollausstattung Liegenschaften optimal auf die Skalierbarkeit von Mieterstromprojekten vor. Statt bei jedem Mieterwechsel oder jedem neuen Teilnehmer am Mieterstrom-Modell einen Techniker für den Zählertausch zu beauftragen, bleibt die Hardware unverändert. Der Ein- und Ausstieg der Nutzer in das Mieterstrommodell erfolgt rein auf digitaler Ebene. Das reduziert den administrativen Aufwand erheblich und sorgt für effiziente Prozesse.

Wer trägt die Kosten? Verantwortung im Messstellenbetrieb

Je nach Betreibermodell variiert die Zuständigkeit für die Beauftragung und die Kosten des Messstellenbetriebs:

  • Szenario 1: Gebäudeeigentümer im Eigenbetrieb:
    Tritt der Gebäudeeigentümer selbst als Anlagenbetreiber und Lieferant auf, beauftragt er in der Regel den Messstellenbetreiber mit der Zählerumrüstung für die gesamte Liegenschaft. Hier liegt die primäre Kostenverantwortung beim Eigentümer.
  • Szenario 2: Mieterstromanbieter im Contracting:
    Übernimmt ein externer Mieterstromanbieter die Versorgung der Liegenschaft, liegt die Verantwortung für die MSB-Beauftragung bei ihm. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Vollmacht des Gebäudeeigentümers. In diesem Modell trägt der Contractor die Kosten und das Risiko für den Messstellenbetrieb.

Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus: Investition, die sich auszahlt

Oft scheuen Eigentümer und Contractoren die Initialkosten einer Vollausstattung. Doch der Blick auf den gesamten Lebenszyklus der Immobilie zeigt ein anderes Bild: Eine Vollausstattung vermeidet hohe Kosten für Nachsetzungen, da einzelne Zählersetzungen durch Anfahrtskosten und administrativen Aufwand (WIM-Prozess) schnell unwirtschaftlich werden. Durch die Standardisierung der Messinfrastruktur wird das Modell zudem für Portfolien jeder Größe kalkulierbar und attraktiv. Kunden reagieren positiv auf die damit verbundene Transparenz.

Ein wesentlicher Vorteil für Vermieter und Contractoren liegt in der Refinanzierung. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind – wenn eine entsprechende Umlegungsvereinbarung besteht – über die Betriebskosten, die Nebenkosten (Szenario 1) oder durch entsprechende Anpassungen im Mieterstromvertrag als Grundgebühr (Szenario 2) umlagefähig. Damit wird die modernisierte Infrastruktur nicht zur finanziellen Belastung, sondern zum Bestandteil eines profitablen Gesamtpakets, das gleichzeitig die ESG-Ziele Ihres Unternehmens unterstützt.


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