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Die Lösung für die Immobilienwirtschaft

Mit Mieterstrom in die Zukunft zu
investieren war noch nie so einfach.

 

Die Erfahrungen unserer Kunden mit Solarize:

Zu unseren Kunden gehören

 

Lohnt sich die Investition in ein eigenes Photovoltaik-Portfolio?

Sie sind noch unentschlossen, ob Sie Ihr Dach verpachten oder selbst Betreiber einer PV-Anlage werden möchten? Sollten Sie auf der Suche nach einem geeigneten Pächter für Ihre Dächer sein, unterstützen wir Sie gerne bei der Ausschreibung.

 

Grundsätzlich gilt: Je höher der Direktverbrauch des erzeugten Stroms, desto besser.  Gerne erstellen wir Ihnen vor Projektbeginn unverbindlich einen individuellen Finanzplan.

 

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Beispielrechnung: Eigenes PV-Portfolio vs. Verpachtung von Dachflächen

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Solarize Mieterstrom Dashboard Visualisierung

Mieterstrom-Abrechnung auf Knopfdruck 


Mit Solarize wird die lokale Stromvermarktung zu einer wirtschaftlich attraktiven Möglichkeit zur Umsetzung der PV-Pflicht und Verbesserung Ihrer ESG-Ratings. Wir bieten Ihnen ein ganzheitliches Angebot für die Einrichtung und den Betrieb Ihrer PV-Anlagen im Mieterstrommodell, als On-Site-PPA oder innerhalb der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

Intuitive Bedienung, intelligente automatisierte Prozesse und eine App, die Ihnen jederzeit einen Überblick verschafft. So verkaufen Sie Ihren PV-Strom mühelos an Mieter und Abnehmer vor Ort.

Maßgeschneidert für Ihr Projekt

Unsere Experten erarbeiten Messkonzepte, die genau auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt sind - natürlich in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den zuständigen Behörden. Auf Wunsch koordinieren wir auch die Umsetzung inklusive aller Anmeldungen und Dienstleister.

Mieterstrom-Expertenberatung_solarize

Skalierbarer & automatisierter Betrieb Ihrer Kundenanlage

Für eine beliebige Anzahl an Liegenschaften und Mietern erhalten Sie die Abrechnung des Stromverbrauchs automatisiert, revisionssicher und unter Berücksichtigung aktueller regulatorischer Vorgaben. Auch der Rechnungsversand läuft automatisiert via E-Mail.

Die aktuellen rechtlichen Anforderungen fließen fortlaufend in unsere Software ein. Regulatorisch vorgegebene Berichte lassen sich mühelos per Knopfdruck generieren.

Mieterstrom-Abrechnung-Solarize-Visual

Mühelose Integration in Ihre Buchhaltungssysteme

Mithilfe von Schnittstellen können Sie die erfassten Daten mühelos in interne Systeme übertragen.

Auch die Integration in Ihr Buchhaltungs- oder ERP-System ist nahtlos und sicher. Sie können jederzeit auf Ihre Daten zugreifen und diese über unsere Schnittstellen auf dem aktuellen Stand halten.

Mieterstrom-Software-API-fähig

Risikominimierung bei der Reststromabrechnung

Dank verbrauchsgenauer Abrechnung der verschiedenen Stromquellen können Sie den Netzstrom zu Ihrem Einkaufspreis oder mit einer Marge an Ihre Mieter weitergeben. So minimiert unser Zweipreis-System für Solar- und Netzstrom Ihr Risiko beim Reststrom-Einkauf.

Mehr erfahren

Solarize Software Zweipreissystem
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Unser Rundum-Sorglos Paket für die Immobilienwirtschaft

Als Eigentümer können Sie sich bei Ihrem Photovoltaik-Projekt entspannt zurücklehnen und die Sonne genießen. Wir übernehmen alle Schritte von der Finanzplanung Ihres Portfolios bis zur Abrechnung Ihrer betriebsfertigen Kundenanlage. Wenn Sie Ihre Gewerbedächer verpachten möchten, finden wir dafür einen Partner. So einfach geht Mieterstrom mit Solarize!

Exemplarischer Projektablauf

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1. Projektvorbereitung
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Machbarkeitsanalyse

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Potenzialanalyse

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Projektplanung

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Geschäftsmodell-Definition

2. Umsetzung
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Projektmanagement

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Unterstützung Ausschreibung & Auswahl Solarteur

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Ausarbeitung Messkonzept

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Abstimmung Meldepflichten

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Vertragsvorbereitungen

3. Onboarding
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Inbetriebnahme

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Software-Anbindung & Einführung

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Beauftragung MSB

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Vertragsmanagement

4. Betrieb
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Automatisierte Abrechnungen

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Verbrauchsmanagement

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Reststrom-Beschaffung

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Umsetzung Meldepflichten

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Verbrauchstransparenz für Mieter

Mieterstrom für Mehrfamilienhäuser

Mieterstrom lässt sich auch in der Wohnwirtschaft effizient umsetzen. Um eine wirtschaftliche Attraktivität für alle Beteiligten sicherzustellen, empfehlen wir unseren Kunden die Nutzung unserer Lösung ab zehn Teilnehmern und einem jährlichen Stromverbrauch von 50.000 kWh. Bei kleinen Anlagen und geringem Stromverbrauch empfehlen wir, dass diese direkt den Allgemeinstromzähler speisen. Mieterstrom ist hier nur selten wirtschaftlich darstellbar. 

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Wie Sie als Immobilieneigentümer vom Mieterstrommodell profitieren

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Höhere Renditen

In vermieteten Gewerbeimmobilien lässt sich durch die Stromvermarktung eine zweite Miete erwirtschaften.
Mehr erfahren 

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Steigerung der Kundenbindung

Die Aussicht auf günstigen und nachhaltigen Strom kann die Attraktivität der Immobilie steigern und zur langfristigen Bindung von Mietern beitragen.

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Nachhaltigkeit und Umwelt-freundlichkeit

Durch den Einsatz von erneuerbarem Mieterstrom aus Photovoltaikanlagen lässt sich die CO2-Bilanz von Immobilien verbessern, derzeit um ca. 50 kg pro Quadratmeter vor Ort erzeugter Energie. Dies führt zur Aufwertung der Immobilie nach ESG-Aspekten.

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Stärkere Unabhängigkeit

Durch die Eigenstromerzeugung sind Mieter weniger von externen Strompreisschwankungen betroffen.

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Profitable Lösung für die PV-Pflicht

Viele Länder haben bereits die Photovoltaik-Pflicht für Gewerbe und Wohnwirtschaft eingeführt. Dank Mieterstrom kann diese Herausforderung zur Chance für neue Geschäftsfelder werden.

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Wertsteigerung der Immobilie

PV-Anlagen sind attraktive Investments, die zur Wertsteigerung der Immobilie beitragen. Insbesondere wenn bisher ungenutzte Flächen wie Dächer, Parkplätze oder Freiflächen für die Installation genutzt werden.

Häufige Fragen

Werde ich mit dem Anbieten von Mieterstrom zum Energieversorger?

Wer Strom an andere liefern will, der gilt laut Stromsteuergesetz (§ 4 StromStG) als Versorger und benötigt eine Erlaubnis. Versorger, welche Strom aus Anlagen ausschließlich 
innerhalb einer Kundenanlage liefern, gelten als „eingeschränkte“ Versorger für den vor Ort gelieferten Strom (§ 1a Abs. 6 StromStV). Dabei ist es unerheblich, ob lediglich PV-Strom oder zusätzlich auch bereits versteuerter Netzstrom geliefert wird.
Eingeschränkte Versorger erhalten ihre Erlaubnis über das zuständige Hauptzollamt. Dazu ist eine schriftliche Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Details Rechtslage rund um die Stromsteuer finden Sie hier

Welche Verpflichtungen kommen auf mich als Betreiber zu?

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, wird zum Anlagenbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Daraus ergeben sich diverse Betreiberpflichten bei der Anmeldung und dem Betrieb der Anlage.

Anmeldung:

  • Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR)
  • Einholen der erforderlichen Erlaubnisse vom Hauptzollamt zur Versorgung von Letztverbrauchern am Standort
  • Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber

Betrieb:

  • Regelmäßige Rechnungsstellung an dritte Stromverbraucher, die über die Photovoltaikanlage mitversorgt werden, nach den Vorgaben des EnWG und StromStG (z.B. §§ 40, 42, 42a EnWG; §4 Abs. 7 StromStV)
  • Abgrenzung der nach § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG von der Stromsteuer befreiten Stromlieferung aus PV-Anlagen <2MW an Letztverbraucher
  • Nachweis der nach § 2 Abs. 7 KAV notwendigen Grenzwertüberschreitungen, zur Einstufung als Sondervertragskunde
  • Jahresmeldung ans Hauptzollamt (Stichtag 31. Mai)

Solarize unterstützt bei all diesen Prozessen während der Einrichtung, sorgt für die Umsetzung des richtigen Messkonzeptes und unsere skalierbare Software regelt die revisionssichere Abrechnung der Mieter-Verbräuche unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben.

Muss ich mich als Betreiber auch um den Reststrom kümmern? Bin ich Vollversorger?

Bei der Versorgung ausschließlich eines Mieters (On-site PPA) können Sie wählen, ob Sie nur den PV-Strom oder auch den Reststrom liefern wollen. Anders sieht es bei der Versorgung mehrerer Mieter aus.

Im geförderten Mieterstrom nach § 21 EEG auf Wohngebäuden sind Sie verpflichtet, für Ihre Mieter auch die Reststrommengen zu beschaffen. Wenn Sie diese Förderung nicht in Anspruch nehmen wollen oder die Anlage auf gewerblichen Immobilien betreiben, gibt es
theoretisch die Möglichkeit einer Teilversorgung ausschließlich mit PV-Strom (On-Site PPA).

Praktisch lehnen viele Verteilnetzbetreiber (VNB) eine Teilversorgung mehrerer Mieter in ihrem Netzgebiet aktuell noch ab, da dies, ohne technischen Umbau, nur durch die bilanziell errechnete Netzstrombezüge möglich ist und dies kein Standard-Messkonzept für den VNB darstellt. Die vom BMWK als Solarpaket 1 in die Wege geleiteten Gesetzesänderungen sehen eine Teilversorgung in Form der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ zukünftig vor. Mit dem passenden Messstellenbetreiber und Solarize als Abrechnungspartner ist dies aber bei Zusage des VNB heute schon möglich.

Haben die Mieter weiterhin die Möglichkeit, sich ihren Stromanbieter frei zu wählen?

Es gibt keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Mieterstrommodell für die Mieter.
Nach § 3 Satz 24a EnWG ist jedem Nutzer der Kundenanlage ein diskriminierungsfreier Netzzugang zu gewährleisten.

Ist der Mieterstrom gewerbesteuerbefreit und wie kann ich eine Infizierung umgehen?

Die Lieferung von Strom an Letztverbraucher ist eine gewerbliche Tätigkeit. 
Um ein gewerbesteuerliches Infektionsrisiko für Erträge aus Vermietung und Verpachtung zu vermeiden gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten: 

  1. Gründung einer eigenen Betreibergesellschaft / SPV als Schwestergesellschaft der Objektgesellschaften.
  2. Die  Lieferung von Strom überschreitet nicht 10% der auf das gesamte Immobilienportfolio bezogenen Mieteinnahmen. (siehe §9 GewStG Punkt 1 b) aa)
  3. Verpachtung der Dachfläche / PV-Anlage an einen Betreiber / Contractor

Ist die Lieferung von Mieterstrom eine gewerbliche Tätigkeit? Gibt es die Gefahr einer Infizierung der Erträge aus Vermietung und Verpachtung mit Gewerbesteuer?

Die Lieferung von Strom an Letztverbraucher ist eine gewerbliche Tätigkeit. 
Um ein gewerbesteuerliches Infektionsrisiko für Erträge aus Vermietung und Verpachtung zu vermeiden gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten:

  1. Gründung einer eigenen Betreibergesellschaft / SPV als Schwestergesellschaft der Objektgesellschaften.
  2. Die Lieferung von Strom überschreitet nicht 10% der auf das gesamte Immobilienportfolio bezogenen Mieteinnahmen. (siehe §9 GewStG Punkt 1 b) aa)
  3. Verpachtung der Dachfläche / PV-Anlage an einen Betreiber / Contractor

Wie wird der überschüssige Strom vergütet?

Der nicht von den Mietern verbrauchte Strom wird eingespeist und je nach Anlagengröße vergütet.

  • Bei Anlagen < 100 kWp gibt es eine feste Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber, abhängig von der Anlagengröße.
  • Bei Anlagen ab 100 kWp besteht die Pflicht zur Direktvermarktung nach EEG 2023. In der Direktvermarktung erfolgt die Einspeisung von überschüssigem Strom nach Spot-Tarif durch einen Direktvermarktungs-Dienstleister. Die Möglichkeit der „festen Einspeisevergütung“ (wie bei Anlagen unter 100 kWp) gilt nicht. Zur Absicherung der Einnahmen aus Anlagen in der Direktvermarktung, aufgrund der volatilen Börsenstrompreise, gleicht der Netzbetreiber die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und der anlagenspezifischen Förderhöhe aus.
    Diese sogenannte Marktprämie ist eine Zahlung an Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die keine fixe EEG-Vergütung erhalten, sondern in der Direktvermarktung sind.

Gibt es gesetzliche Vorgaben zu Vertragslaufzeit und -konditionen im Mieterstrommodell?

Im geförderten Mieterstrom nach § 21 EEG: 

  • Der Strompreis darf 90% des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarif nicht überschreiten
  • Maximale Vertragslaufzeit bei Abschluss: 1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung möglich
  • Maximale Kündigungsfrist: 3 Monate

In nicht geförderten Wohnwirtschaftlichen oder gewerblichen Projekten:

  • Freie Preisgestaltung
  • Freie Vertragsgestaltung

Tritt Solarize auch als Betreiber / Lieferant auf?

Nein, Solarize betreibt keine Anlagen, sondern ist stets Dienstleister der Betreibergesellschaft oder des Lieferanten, sowohl in der Einrichtung als auch im Betrieb über unsere Plattform.

Kann der Mieterstromvertrag auch mit dem Mietvertrag gekoppelt werden?

Der Mieterstromvertrag kann nur in Ausnahmefällen Bestandteil eines Mietvertrags sein. Diese können sein:

  • Der Wohnraum wird nur zum vorübergehenden Gebrauch gemietet
  • Der Wohnraum wird als möblierte Untervermietung nur zum vorübergehenden Gebrauch gemietet
  • Der Wohnraum befindet sich in einem Alters-/Pflegeheim oder Studenten- bzw. Lehrlingsheim 

Mit dem Abschluss des Mietvertrags kommt in diesen speziellen Ausnahmefällen automatisch auch ein Mieterstromvertrag zustande. Ein Lieferantenwechsel ist damit ausgeschlossen. Der Mieterstromvertrag endet jedoch automatisch mit der Rückgabe der Wohnung, ohne dass eine separate Kündigung notwendig ist.

Ist einen Mieterstromversorgung auch über mehrere Gebäude möglich?

Rechtlich ist eine Mieterstromversorgung über mehrere Gebäude aktuell nur möglich, wenn diese über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt (Hausanschluss oder Trafo) verfügen. Eine Quartiersversorgung ist mit Zustimmung des Verteilnetzbetreibers (VNB) auch über mehrere Hausanschlüsse mit einem virtuellen Summenzählermodell möglich.

Über uns

Wir haben Solarize gegründet, um die Energiewende messbar voranzubringen. Unsere Vision: Lokale Energieversorgung. Einfach, schnell und überall.

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