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Pflichten und Aufgaben als Mieterstrom-Anbieter

Der Betrieb einer Solaranlage bringt gesetzliche Verpflichtungen und weitere Aufgaben mit sich. Welche das sind und was es zu beachten gilt, lesen Sie hier

PV-Anlage im Mieterstrommodell

Information für PV-Anlagenbetreiber: Pflichten und Aufgaben als Stromlieferant 

Anders als bei der Volleinspeisung, werden Betreiber einer Aufdach-Photovoltaikanlage, die den erzeugten Strom im Gebäude vermarkten, zu Stromlieferanten und benötigen eine sogenannte Versorgererlaubnis. In dieser Rolle kommen verschiedene gesetzliche Pflichten auf Sie zu. Gerade zu Beginn mag der Aufgabenkatalog zunächst umfangreich und komplex erscheinen. Doch der tatsächliche Aufwand hält sich in Grenzen und die Komplexität schwindet mit der richtigen Unterstützung. 

Solarize hat die wichtigsten Aspekte für Sie zusammengefasst.  

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, wie: Welche rechtlichen Pflichten müssen berücksichtigt werden? Welche weiteren Aufgaben ergeben sich im Betrieb? Welcher Zeitaufwand ist einzuplanen?

Welche gesetzlichen Verpflichtungen kommen auf mich als Betreiber zu?

Während der Umsetzung

  • Netzverträglichkeitsprüfung beim Netzbetreiber beantragen
  • Anmeldung des Messkonzepts beim Verteilnetzbetreiber
  • Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR)
  • Einholen der beschränkten Versorgererlaubnis vom zuständigen Hauptzollamt zur Versorgung von Letztverbrauchern am Standort 
  • Fertigmeldung und Inbetriebsetzungsanzeige an den Netzbetreiber, oder:
  • Abnahme- und Inbetriebnahmetermin vereinbaren

Im Betrieb

  • Im klassischen Mieterstrommodell gilt die Pflicht der Vollstromversorgung durch den Anlagenbetreiber. D. h. der Reststrom-Einkauf für alle Mieter erfolgt zentral durch den Mieterstrom Betreiber. Regelmäßige Rechnungsstellung an Dritte, die über die PV-Anlage mitversorgt werden, gemäß den Vorgaben des EnWG und StromStG (z. B. §§ 40, 42, 42a EnWG; §4 Abs. 7 StromStV).
  • Abgrenzung von steuerfreien Stromlieferungen an Letztverbraucher, wenn der Strom aus PV-Anlagen stammt, die kleiner als 2 Megawatt sind (StromStG, § 9 Abs. 1 Nr. 3b)
  • Nachweis der notwendigen Grenzwertüberschreitungen zur Einstufung als Sondervertragskunde (KAV, § 2 Abs. 7)
  • Prüfung der Einspeisemengen und Vergütung durch Direktvermarkter oder Verteilnetzbetreiber
  • Jahresmeldung ans zuständige Hauptzollamt bis zum Stichtag 31. Mai jeden Jahres
  • Bei Anlagen über 2 MW monatliche Anmeldung der Stromsteuer beim Hauptzollamt

Mit der Solarize-Software können die hierzu benötigten relevanten Dokumente und Nachweise auf Knopfdruck erstellt werden. 

Welche weiteren Aufgaben kommen beim Betrieb der Anlage auf mich zu?

Neben den rechtlichen Pflichten ergeben sich weitere Aufgaben im Betrieb, die Anlagenbetreiber berücksichtigen müssen. Dazu zählen:

  • Das Management von Mieterwechseln bei Ein- oder Auszug, entsprechende Anpassung von Zähler- und Mieterdaten
  • Aus der Pflicht der Vollstromversorgung ergibt sich die Notwendigkeit der Reststrombeschaffung und Prüfung bzw. Anpassung der Strompreiskomponenten wie zum Beispiel Netzentgelte
  • Prüfung und Freigabe der automatisch erstellten Rechnungsläufe (pro Abrechnungszyklus)

Bei diesen Aufgaben leisten die Experten von Solarize Anlagenbetreibern effiziente Unterstützung und helfen dabei, in die neue Rolle hineinzuwachsen. 

Wie viel Zeit muss für die Prozesse einkalkuliert werden?

Die damit verbundenen zeitlichen Aufwände belaufen sich auf etwa eine Stunde im Monat pro Mieterstromobjekt. Für On-Site-PPA (Power Purchase Agreements) fällt pro Einzelmieter maximal eine halbe Stunde pro Monat an.

Fazit

Die Komplexität der Betreiberpflichten sinkt mit dem Einsatz der Solarize-Software erheblich. Wie das in der Praxis aussieht, können Sie z. B. in unserer Fallstudie “Mieterstrom im Gewerbeareal” nachlesen. Auf weitere Fragen freut sich unser Team.

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