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Unsere Lösung für Wohnungsunternehmen

Vom Vermieter zum Energiepartner. 

 

Was unserer Kunden über die Zusammenarbeit mit Solarize sagen:

Zu unseren Kunden gehören

 

Lokale Stromvermarktung für Wohnungsunternehmen

In Zeiten steigender Energiekosten und spürbar wachsenden Interesses an nachhaltigen Wohnkonzepten gewinnt die lokale Stromvermarktung in Form von Mieterstrom oder der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zunehmend an Bedeutung. Für Wohnungsunternehmen bietet dieses innovative Modell zahlreiche Vorteile und eröffnet neue Geschäftsmöglichkeiten. 

Welches Betreibermodell passt zu Ihrem Bedarf? 

Abhängig von Ihren individuellen Bedürfnissen und verfügbaren Ressourcen gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihren Mietern Zugang zu einem Mieterstrom-Angebot zu ermöglichen: Von der Dachpacht, über Anlagenpacht bis hin zum Lieferkettenmodell oder dem Eigenbetrieb haben Sie die Möglichkeit, sich entsprechend Ihrer Vorstellungen einzubringen. 

 

Anhängig von den individuellen Anforderungen stehen unterschiedliche Betreibermodelle zur Verfügung: Dachpacht, Anlagenpacht, Lieferkettenmodell und Eigenbetrieb.
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Entscheidungshilfe für die Wahl des passenden Betreibermodells

Dachpacht, Anlagenpacht, Lieferkettenmodell oder Eigenbetrieb? In unserem übersichtlichen Blogartikel erläutern wir die unterschiedlichen Optionen. Gerne stehen wir Ihnen bei der Auswahl des für Ihr Unternehmen passenden Modells und des passenden Partners beratend zur Seite. 

Ihre lokalen Vermarktungsoptionen im Überblick

 

Mieterstrom-Vollversorgung

Sie als Anlagenbetreiber treten als Vollstromversorger auf. Das heißt: Sie bieten auch den benötigten Netzstrom zur Deckung des gesamten Energiebedarfs an und rechnen diesen, zusammen mit dem PV-Strom, verbrauchsgenau mit Ihren Mietern ab.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Anders als im Mieterstrommodell ist der Anlagenbetreiber nicht für die Lieferung des Reststroms verantwortlich. Die Prozesse sind noch nicht für eine flächendeckende Umsetzung in der Wohnungswirtschaft ausgerichtet, aber wir prüfen gerne die Umsetzbarkeit Ihres Vorhabens. 

Ab wann lohnt sich Mieterstrom wirtschaftlich?

Grundsätzlich ist Mieterstrom wirtschaftlich attraktiver als die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Hier finden Sie eine Gegenüberstellung beider Modelle - inkl. einer Beispiel-Rechnung. 

Um eine wirtschaftliche Attraktivität für alle Beteiligten sicherzustellen, empfehlen wir unseren Kunden die Nutzung unserer Lösung für Einzel-Objekte ab zehn Teilnehmern oder einem jährlichen Stromverbrauch von 50.000 kWh. Als Bestandteil eines Portfolios lassen sich auch kleinere Anlagen abbilden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung individueller Finanzpläne. 

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Wie Sie von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung profitieren

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Attraktive Renditen

Da für Lokalverbrauch keine Netzentgelte, Umlagen und Abgaben anfallen, lassen sich attraktive Renditen erwirtschaften. Mehr erfahren 

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Mieterbindung

Die Aussicht auf planbar günstigen und nachhaltigen Strom kann die Attraktivität der Immobilie steigern und zur langfristigen Bindung von Mietern beitragen.

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Dekarbonisierung

Durch den Einsatz von erneuerbarem Mieterstrom aus Photovoltaikanlagen lässt sich die CO2-Bilanz von Immobilien verbessern. Dies führt zur Aufwertung der Immobilie nach ESG-Aspekten.

Häufige Fragen

Werde ich mit dem Anbieten von Mieterstrom zum Energieversorger?

Wer Strom an andere liefern will, der gilt laut Stromsteuergesetz (§ 4 StromStG) als Versorger und benötigt eine Erlaubnis. Versorger, welche Strom aus Anlagen ausschließlich 
innerhalb einer Kundenanlage liefern, gelten als „eingeschränkte“ Versorger für den vor Ort gelieferten Strom (§ 1a Abs. 6 StromStV). Dabei ist es unerheblich, ob lediglich PV-Strom oder zusätzlich auch bereits versteuerter Netzstrom geliefert wird.
Eingeschränkte Versorger erhalten ihre Erlaubnis über das zuständige Hauptzollamt. Dazu ist eine schriftliche Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Details Rechtslage rund um die Stromsteuer finden Sie hier

Welche Verpflichtungen kommen auf mich als Betreiber zu?

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, wird zum Anlagenbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Daraus ergeben sich diverse Betreiberpflichten bei der Anmeldung und dem Betrieb der Anlage.

Anmeldung:

  • Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR)
  • Einholen der erforderlichen Erlaubnisse vom Hauptzollamt zur Versorgung von Letztverbrauchern am Standort
  • Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber

Betrieb:

  • Regelmäßige Rechnungsstellung an dritte Stromverbraucher, die über die Photovoltaikanlage mitversorgt werden, nach den Vorgaben des EnWG und StromStG (z.B. §§ 40, 42, 42a EnWG; §4 Abs. 7 StromStV)
  • Abgrenzung der nach § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG von der Stromsteuer befreiten Stromlieferung aus PV-Anlagen <2MW an Letztverbraucher
  • Nachweis der nach § 2 Abs. 7 KAV notwendigen Grenzwertüberschreitungen, zur Einstufung als Sondervertragskunde
  • Jahresmeldung ans Hauptzollamt (Stichtag 31. Mai)

Solarize unterstützt bei all diesen Prozessen während der Einrichtung, sorgt für die Umsetzung des richtigen Messkonzeptes und unsere skalierbare Software regelt die revisionssichere Abrechnung der Mieter-Verbräuche unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben. Mehr erfahren. 

Muss ich mich als Betreiber auch um den Reststrom kümmern? Bin ich Vollversorger?

Im geförderten Mieterstrom nach § 21 EEG auf Wohngebäuden sind Sie verpflichtet, für Ihre Mieter auch die Reststrommengen zu beschaffen. Wenn Sie diese Förderung nicht in Anspruch nehmen wollen, gibt es die Möglichkeit einer Teilversorgung ausschließlich mit PV-Strom (Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung - gGV). Mehr erfahren.

Haben die Mieter weiterhin die Möglichkeit, sich ihren Stromanbieter frei zu wählen?

Es gibt keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Mieterstrommodell für die Mieter.
Nach § 3 Satz 24a EnWG ist jedem Nutzer der Kundenanlage ein diskriminierungsfreier Netzzugang zu gewährleisten. Bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wählen Ihre Stromabnehmer den Lieferanten für den Reststrom individuell. 

Ist die Lieferung von Mieterstrom eine gewerbliche Tätigkeit? Gibt es die Gefahr einer Infizierung der Erträge aus Vermietung und Verpachtung mit Gewerbesteuer?

Die Lieferung von Strom an Letztverbraucher ist eine gewerbliche Tätigkeit. 
Um ein gewerbesteuerliches Infektionsrisiko für Erträge aus Vermietung und Verpachtung zu vermeiden gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten:

  1. Gründung einer eigenen Betreibergesellschaft / SPV als Schwestergesellschaft der Objektgesellschaften.
  2. Verpachtung der Dachfläche / PV-Anlage an einen Betreiber / Contractor. Mehr erfahren

Wie wird der überschüssige Strom vergütet?

Der nicht von den Mietern verbrauchte Strom wird eingespeist und je nach Anlagengröße nach EEG / in der Direktvermarktung vergütet.

Gibt es gesetzliche Vorgaben zu Vertragslaufzeit und -konditionen im Mieterstrommodell?

Im geförderten Mieterstrom nach § 21 EEG: 

  • Der Strompreis darf 90% des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarif nicht überschreiten
  • Maximale Vertragslaufzeit bei Abschluss: 1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung möglich
  • Maximale Kündigungsfrist: 3 Monate

Wenn keine Förderung in Anspruch genommen wird gilt:

  • Freie Preisgestaltung
  • Freie Vertragsgestaltung

Tritt Solarize auch als Betreiber / Lieferant auf?

Nein, Solarize betreibt keine Anlagen, sondern ist stets Dienstleister der Betreibergesellschaft oder des Lieferanten, sowohl in der Einrichtung als auch im Betrieb über unsere Plattform.

Kann der Mieterstromvertrag auch mit dem Mietvertrag gekoppelt werden?

Der Mieterstromvertrag kann nur in Ausnahmefällen Bestandteil eines Mietvertrags sein. Diese können sein:

  • Der Wohnraum wird nur zum vorübergehenden Gebrauch gemietet
  • Der Wohnraum wird als möblierte Untervermietung nur zum vorübergehenden Gebrauch gemietet
  • Der Wohnraum befindet sich in einem Alters-/Pflegeheim oder Studenten- bzw. Lehrlingsheim 

Mit dem Abschluss des Mietvertrags kommt in diesen speziellen Ausnahmefällen automatisch auch ein Mieterstromvertrag zustande. Ein Lieferantenwechsel ist damit ausgeschlossen. Der Mieterstromvertrag endet jedoch automatisch mit der Rückgabe der Wohnung, ohne dass eine separate Kündigung notwendig ist.

Über uns

Unsere Mission: Den vor Ort erzeugten Strom in Mehrparteien-Immobilien zur Norm machen. Damit treiben wir die Energiewende messbar voran.

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