Die Lösung für die Immobilienwirtschaft
Mit Mieterstrom in die Zukunft zu
investieren war noch nie so einfach.
Die Erfahrungen unserer Kunden mit Solarize:
BREMER erschließt die dezentrale Energieversorgung als neues Geschäftsmodell
"Wir haben uns bei BREMER auf den Weg gemacht, nicht nur unsere Gebäude besonders nachhaltig zu bauen und zu zertifizieren, sondern auch unsere Nutzer mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Ohne die Unterstützung der Experten von Solarize mit ihrem tiefem Fachwissen wäre uns dieser Schritt nicht gelungen. Es ist ein gutes Gefühl, Solarize in diesem komplizierten Marktumfeld an unserer Seite zu haben und zu wissen, dass wir uns nicht kontinuierlich über veränderte Rahmenbedingungen informieren müssen."
Bernd Jungholt
Geschäftsführer, BREMER Projektentwicklung GmbH
Die GSG Berlin wird vom Volleinspeiser zum Mieterstrom-Anbieter
"Der Einstieg in Mieterstrom als Geschäftsmodell wurde uns durch die Unterstützung von Solarize erheblich erleichtert. Insbesondere die verschiedenen Messkonzepte in unserer gewachsenen Infrastruktur erfordern immer wieder Kreativität - da kennt sich niemand besser aus als das Solarize Team."
Gökhan Olkun
Leiter Energie‐ und Nachhaltigkeitsmanagement, GSG Berlin
Zu unseren Kunden gehören
Lohnt sich die Investition in ein eigenes Photovoltaik-Portfolio?
Sie sind noch unentschlossen, ob Sie Ihr Dach verpachten oder selbst Betreiber einer PV-Anlage werden möchten? Sollten Sie auf der Suche nach einem geeigneten Pächter für Ihre Dächer sein, unterstützen wir Sie gerne bei der Ausschreibung.
Grundsätzlich gilt: Je höher der Direktverbrauch des erzeugten Stroms, desto besser. Gerne erstellen wir Ihnen vor Projektbeginn unverbindlich einen individuellen Finanzplan.
Mieterstrom-Abrechnung auf Knopfdruck
Mit Solarize wird die lokale Stromvermarktung zu einer wirtschaftlich attraktiven Möglichkeit zur Umsetzung der PV-Pflicht und Verbesserung Ihrer ESG-Ratings. Wir bieten Ihnen ein ganzheitliches Angebot für die Einrichtung und den Betrieb Ihrer PV-Anlagen im Mieterstrommodell, als On-Site-PPA oder innerhalb der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
Intuitive Bedienung, intelligente automatisierte Prozesse und eine App, die Ihnen jederzeit einen Überblick verschafft. So verkaufen Sie Ihren PV-Strom mühelos an Mieter und Abnehmer vor Ort.
Unser Rundum-Sorglos Paket für die Immobilienwirtschaft
Als Eigentümer können Sie sich bei Ihrem Photovoltaik-Projekt entspannt zurücklehnen und die Sonne genießen. Wir übernehmen alle Schritte von der Finanzplanung Ihres Portfolios bis zur Abrechnung Ihrer betriebsfertigen Kundenanlage. Wenn Sie Ihre Gewerbedächer verpachten möchten, finden wir dafür einen Partner. So einfach geht Mieterstrom mit Solarize!
Exemplarischer Projektablauf
1. Projektvorbereitung
Machbarkeitsanalyse
Potenzialanalyse
Projektplanung
Geschäftsmodell-Definition
2. Umsetzung
Projektmanagement
Unterstützung Ausschreibung & Auswahl Solarteur
Ausarbeitung Messkonzept
Abstimmung Meldepflichten
Vertragsvorbereitungen
3. Onboarding
Inbetriebnahme
Software-Anbindung & Einführung
Beauftragung MSB
Vertragsmanagement
4. Betrieb
Automatisierte Abrechnungen
Verbrauchsmanagement
Reststrom-Beschaffung
Umsetzung Meldepflichten
Verbrauchstransparenz für Mieter
Wie Sie als Immobilieneigentümer vom Mieterstrommodell profitieren
Höhere Renditen
In vermieteten Gewerbeimmobilien lässt sich durch die Stromvermarktung eine zweite Miete erwirtschaften.
Mehr erfahren
Steigerung der Kundenbindung
Die Aussicht auf günstigen und nachhaltigen Strom kann die Attraktivität der Immobilie steigern und zur langfristigen Bindung von Mietern beitragen.
Nachhaltigkeit und Umwelt-freundlichkeit
Durch den Einsatz von erneuerbarem Mieterstrom aus Photovoltaikanlagen lässt sich die CO2-Bilanz von Immobilien verbessern, derzeit um ca. 50 kg pro Quadratmeter vor Ort erzeugter Energie. Dies führt zur Aufwertung der Immobilie nach ESG-Aspekten.
Stärkere Unabhängigkeit
Durch die Eigenstromerzeugung sind Mieter weniger von externen Strompreisschwankungen betroffen.
Profitable Lösung für die PV-Pflicht
Viele Länder haben bereits die Photovoltaik-Pflicht für Gewerbe und Wohnwirtschaft eingeführt. Dank Mieterstrom kann diese Herausforderung zur Chance für neue Geschäftsfelder werden.
Wertsteigerung der Immobilie
PV-Anlagen sind attraktive Investments, die zur Wertsteigerung der Immobilie beitragen. Insbesondere wenn bisher ungenutzte Flächen wie Dächer, Parkplätze oder Freiflächen für die Installation genutzt werden.
Häufige Fragen
Werde ich mit dem Anbieten von Mieterstrom zum Energieversorger?
Wer Strom an andere liefern will, der gilt laut Stromsteuergesetz (§ 4 StromStG) als Versorger und benötigt eine Erlaubnis. Versorger, welche Strom aus Anlagen ausschließlich
innerhalb einer Kundenanlage liefern, gelten als „eingeschränkte“ Versorger für den vor Ort gelieferten Strom (§ 1a Abs. 6 StromStV). Dabei ist es unerheblich, ob lediglich PV-Strom oder zusätzlich auch bereits versteuerter Netzstrom geliefert wird.
Eingeschränkte Versorger erhalten ihre Erlaubnis über das zuständige Hauptzollamt. Dazu ist eine schriftliche Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Details Rechtslage rund um die Stromsteuer finden Sie hier.
Welche Verpflichtungen kommen auf mich als Betreiber zu?
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, wird zum Anlagenbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Daraus ergeben sich diverse Betreiberpflichten bei der Anmeldung und dem Betrieb der Anlage.
Anmeldung:
- Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR)
- Einholen der erforderlichen Erlaubnisse vom Hauptzollamt zur Versorgung von Letztverbrauchern am Standort
- Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber
Betrieb:
- Regelmäßige Rechnungsstellung an dritte Stromverbraucher, die über die Photovoltaikanlage mitversorgt werden, nach den Vorgaben des EnWG und StromStG (z.B. §§ 40, 42, 42a EnWG; §4 Abs. 7 StromStV)
- Abgrenzung der nach § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG von der Stromsteuer befreiten Stromlieferung aus PV-Anlagen <2MW an Letztverbraucher
- Nachweis der nach § 2 Abs. 7 KAV notwendigen Grenzwertüberschreitungen, zur Einstufung als Sondervertragskunde
- Jahresmeldung ans Hauptzollamt (Stichtag 31. Mai)
Solarize unterstützt bei all diesen Prozessen während der Einrichtung, sorgt für die Umsetzung des richtigen Messkonzeptes und unsere skalierbare Software regelt die revisionssichere Abrechnung der Mieter-Verbräuche unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben. Mehr erfahren.
Muss ich mich als Betreiber auch um den Reststrom kümmern? Bin ich Vollversorger?
Im geförderten Mieterstrom nach § 21 EEG auf Wohngebäuden sind Sie verpflichtet, für Ihre Mieter auch die Reststrommengen zu beschaffen. Wenn Sie diese Förderung nicht in Anspruch nehmen wollen, gibt es theoretisch die Möglichkeit einer Teilversorgung ausschließlich mit PV-Strom (Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung - gGV).
Praktisch ist die Umsetzung der gGV aktuell primär im Gewerbe empfehlenswert, wenn die Mieter kein Interesse an einer Vollstromversorgung haben. Mehr erfahren.
Haben die Mieter weiterhin die Möglichkeit, sich ihren Stromanbieter frei zu wählen?
Die Lieferung von Strom an Letztverbraucher ist eine gewerbliche Tätigkeit. Um ein gewerbesteuerliches Infektionsrisiko für Erträge aus Vermietung und Verpachtung zu vermeiden gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten:
- Gründung einer eigenen Betreibergesellschaft / SPV als Schwestergesellschaft der Objektgesellschaften.
- Die Lieferung von Strom überschreitet nicht 20% der auf das gesamte Immobilienportfolio bezogenen Mieteinnahmen. (siehe §9 GewStG Punkt 1 b) aa)
- Verpachtung der Dachfläche / PV-Anlage an einen Betreiber / Contractor. Mehr erfahren
Ist der Mieterstrom gewerbesteuerbefreit und wie kann ich eine Infizierung umgehen?
Die Lieferung von Strom an Letztverbraucher ist eine gewerbliche Tätigkeit.
Um ein gewerbesteuerliches Infektionsrisiko für Erträge aus Vermietung und Verpachtung zu vermeiden gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten:
- Gründung einer eigenen Betreibergesellschaft / SPV als Schwestergesellschaft der Objektgesellschaften.
- Die Lieferung von Strom überschreitet nicht 10% der auf das gesamte Immobilienportfolio bezogenen Mieteinnahmen. (siehe §9 GewStG Punkt 1 b) aa)
- Verpachtung der Dachfläche / PV-Anlage an einen Betreiber / Contractor
Wie wird der überschüssige Strom vergütet?
Der nicht von den Mietern verbrauchte Strom wird eingespeist und je nach Anlagengröße vergütet.
- Bei Anlagen < 100 kWp gibt es eine feste Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber, abhängig von der Anlagengröße.
- Bei Anlagen ab 100 kWp besteht die Pflicht zur Direktvermarktung nach EEG 2023. In der Direktvermarktung erfolgt die Einspeisung von überschüssigem Strom nach Spot-Tarif durch einen Direktvermarktungs-Dienstleister. Die Möglichkeit der „festen Einspeisevergütung“ (wie bei Anlagen unter 100 kWp) gilt nicht. Zur Absicherung der Einnahmen aus Anlagen in der Direktvermarktung, aufgrund der volatilen Börsenstrompreise, gleicht der Netzbetreiber die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und der anlagenspezifischen Förderhöhe aus.
Diese sogenannte Marktprämie ist eine Zahlung an Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die keine fixe EEG-Vergütung erhalten, sondern in der Direktvermarktung sind.
Gibt es gesetzliche Vorgaben zu Vertragslaufzeit und -konditionen im Mieterstrommodell?
Im geförderten Mieterstrom nach § 21 EEG:
- Der Strompreis darf 90% des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarif nicht überschreiten
- Maximale Vertragslaufzeit bei Abschluss: 1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung möglich
- Maximale Kündigungsfrist: 3 Monate
Wenn keine Förderung in Anspruch genommen wird gilt:
- Freie Preisgestaltung
- Freie Vertragsgestaltung
Tritt Solarize auch als Betreiber / Lieferant auf?
Nein, Solarize betreibt keine Anlagen, sondern ist stets Dienstleister der Betreibergesellschaft oder des Lieferanten, sowohl in der Einrichtung als auch im Betrieb über unsere Plattform.
Kann der Mieterstromvertrag auch mit dem Mietvertrag gekoppelt werden?
Der Mieterstromvertrag kann nur in Ausnahmefällen Bestandteil eines Mietvertrags sein. Diese können sein:
- Der Wohnraum wird nur zum vorübergehenden Gebrauch gemietet
- Der Wohnraum wird als möblierte Untervermietung nur zum vorübergehenden Gebrauch gemietet
- Der Wohnraum befindet sich in einem Alters-/Pflegeheim oder Studenten- bzw. Lehrlingsheim
Mit dem Abschluss des Mietvertrags kommt in diesen speziellen Ausnahmefällen automatisch auch ein Mieterstromvertrag zustande. Ein Lieferantenwechsel ist damit ausgeschlossen. Der Mieterstromvertrag endet jedoch automatisch mit der Rückgabe der Wohnung, ohne dass eine separate Kündigung notwendig ist.
Ist eine Mieterstromversorgung auch über mehrere Gebäude möglich?
Rechtlich ist eine Mieterstromversorgung über mehrere Gebäude aktuell nur möglich, wenn diese über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt (Hausanschluss oder Trafo) verfügen. Eine Quartiersversorgung ist mit Zustimmung des Verteilnetzbetreibers (VNB) auch über mehrere Hausanschlüsse mit einem virtuellen Summenzählermodell möglich.
Über uns
Wir haben Solarize gegründet, um die Energiewende messbar voranzubringen. Unsere Vision: Lokale Energieversorgung. Einfach, schnell und überall.
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