In Deutschland gleicht die Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) aktuell noch einem regulatorischen Flickenteppich. Während in einigen Regionen Solaranlagen auf dem Dach längst Standard sind, ziehen andere Bundesländer erst jetzt nach – mit weitreichenden Konsequenzen für das Jahr 2026.
Besonders für überregional agierende Immobilienbesitzer, Projektentwickler und Contractoren ist es eine Herausforderung, den Überblick zu behalten. Wo gilt die Pflicht nur für Gewerbe? Wo schließt sie den Wohnungsneubau ein? Und ab wann wird sogar die Dachsanierung im Bestand zum Auslöser für eine PV-Installation?
Dieser Beitrag gibt Ihnen den vollständigen Überblick über die Solarpflichten der Bundesländer.
Die Solarpflicht nach Bundesland:
| Bundesland | Neubau (Wohnen) | Neubau (Gewerbe) | Dachsanierung (Wohnen) | Dachsanierung (Gewerbe) | Stichtage & Details |
| Baden-Württemberg | Ja | Ja | Ja | Ja | Sanierungspflicht bereits seit Januar 2023 aktiv. |
| NRW | Ja | Ja | Ab 2026 | Ab 2026 |
Sanierungspflicht greift ab 01.01.2026. |
| Nieder-sachsen | Ja | Ja | Ja | Ja | Alle Neubauten & Sanierungen seit Januar 2025. |
| Berlin | Ja | Ja | Ja | Ja | Solargesetz Berlin bereits seit Januar 2023 in Kraft. |
| Hamburg | Ja | Ja | Ja | Ja | Sanierungspflicht bereits seit Januar 2024 aktiv. |
| Bremen | Ja | Ja | Ja | Ja | Neubau-Pflicht greift ab Juli 2025. |
| Schleswig-Holstein | Ab 2026 | Ja | Nein | Ja | Wohn-Neubau wird ab März 2026 pflichtig. |
| Bayern | Soll | Ja | Soll | Ja | Wohnen: Seit Januar 2025 nur unverbindliche „Soll“-Vorschrift. |
| Rheinland-Pfalz | Ready | Ja | Ready | Ja, bei öffentlichen Gebäuden | Wohnen: Seit Januar 2024 „PV-ready“-Vorbereitungs-pflicht. |
| Brandenburg | Nein | Ja | Nein | Ja | Gewerbe/Öffentlich bereits seit Juni 2024 pflichtig. |
| Hessen | Nein | Nein | Nein | Nein | Pflicht nur für landeseigene Gebäude. |
In den Bundesländern MV, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Saarland besteht aktuell keine PV-Pflicht für private oder gewerbliche Gebäude.
Die PV-Pflicht der Bundesländer im Detail:
Baden‑Württemberg
- Pflichtstatus: Solarpflicht für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen. Außerdem beim Neubau von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
- Geltungsbereich: Wohn‑ und Nichtwohngebäude
- Reduzierte Lieferantenpflichten: mind. 60% der solar‑geeigneten Dachfläche müssen belegt werden; bei Gründächern mind. 30% plus Biodiversitätsmaßnahmen
- Ausnahme: z.B. Steildächer, die nach Norden ausgerichtet sind. Bei Dächern, die begrünt werden müssen, reicht eine PV-Anlage, die 30 Prozent der Eignungsfläche belegt
- Rechtsgrundlage: Klimaschutzgesetz Baden‑Württemberg
- Hilfreiche Artikel: Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg
Bayern
- Pflichtstatus: Pflicht für neu errichtete Nichtwohn‑/Gewerbegebäude
- Wohngebäude: nur Soll‑Vorschrift (keine harte Pflicht). Bei Neubau und vollständiger Erneuerung der Dachhaut soll eine PV-Anlage auf geeigneten Dächern installiert werden
- Ausnahme: Kleine Dächer bis 50 m² sind ausgenommen; Anlagen, die innerhalb der Nutzungsdauer nicht wirtschaftlich betrieben werden können
- Alternativen: Solarthermie möglich
- Rechtsgrundlage: BayBO § 44a
Berlin
- Pflichtstatus: Verpflichtung für Neubauten und teils Dachsanierungen
- Geltungsbereich: Wohn‑ und Nichtwohngebäude
- Anforderungen: mindestens 30% der Bruttodachfläche bei Neubauten und 30 % der Nettodachfläche bei Bestandsbauten müssen belegt werden
- Alternativen: Solarthermische Anlagen oder Fassaden-Photovoltaikanlagen
- Rechtsgrundlage: Berliner Solargesetz
Brandenburg
- Pflichtstatus: Neubau von Nichtwohngebäuden mit einer Mindestdachfläche von 50 Quadratmetern oder bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut. Gilt auch für offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen
- Wohngebäude: keine flächendeckende Pflicht
- Alternativen: Solarthermische Anlagen
- Rechtsgrundlage: Brandenburgische Bauordnung
Bremen
- Pflichtstatus: Pflicht für alle Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude)
- Anforderungen: mind. 50% Dachbelegung bei Neubauten
- Bestand: bei grundlegenden Dachhaut-Erneuerungen Umsetzung innerhalb von 2 Jahren
- Ausnahme: Gebäude mit Dachflächen < 50 m², Reet-, Stroh- oder Holzdächer, Norddächer mit mind. 20 Grad Dachneigung
- Rechtsgrundlage: Bremisches Solargesetz
Hamburg
-
Pflichtstatus: Umfassende Solarpflicht für Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) und Dachsanierungen
-
Ausnahme: Wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder technische Unmöglichkeit
- Rechtsgrundlage: Klimaschutzgesetz der Stadt Hamburg
Hessen
-
Pflichtstatus: Derzeit Pflicht nur für landeseigene Gebäude und Parkplätze mit > 50 Stellplätzen (bei landeseigenen Parkplätzen ab 35 Stellplätzen)
-
Private Wohn‑/Gewerbegebäude: aktuell keine allgemeine Pflicht
- Rechtsgrundlage: Hessisches Energiegesetz
Mecklenburg-Vorpommern
-
Pflichtstatus: Keine Solarpflicht; Installation von PV derzeit freiwillig
Niedersachsen
-
Pflichtstatus: PV-Pflicht für alle Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) und Dachsanierungen (dazu zählen auch Aufstockungen und Anbauten) ; auch Parkplätze ab 25 Stellplätzen betroffen
-
Anforderungen: Mindestens 50 % der Dachfläche müssen bei Dächern ab 50 m² mit Photovoltaik belegt werden
- Rechtsgrundlage: Niedersächsische Bauordnung
Nordrhein‑Westfalen
-
Einführung: PV-Pflicht für alle Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude); Parkplätze ab 35 Stellplätzen
-
Anforderungen: Mindestens 30 % der Bruttodachfläche sind mit PV zu bedecken
- Erweiterung: ab 01.01.2026 gilt bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut (Dachsanierung) mind. 30% der geeigneten Dachfläche
- Bestandsregelungen: Pauschalwerte z. B. 3 kWp (Ein-/Zweifamilienhaus), 4 kWp (3–5 WE), 8 kWp (6–10 WE)
- Alternativen: Solarthermie
- Ausnahmen: Gebäude mit einer Nutzfläche bis 50 m² und ungeeignete Dachflächen
- Rechtsgrundlage: Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht
Rheinland‑Pfalz
- Pflichtstatus: Pflicht für Gewerbeobjekte und öffentliche Neubauten ab 100 m² Nutzfläche. Pflicht für Dachsanierungen bei öffentlichen Gebäuden. Pflicht für neu gebaute Parkplätze ab 50 Stellplätzen
- Für Wohngebäude gelten PV‑Ready‑Vorgaben (Gebäude müssen auf spätere Nachrüstung vorbereitet sein)
- Anforderungen PV‑Ready: tragfähige Dachkonstruktion, Kabelschächte etc.
- Rechtsgrundlage: Landessolargesetz Rheinland‑Pfalz
Saarland
-
Pflichtstatus: Solarpflicht für öffentliche und gewerbliche Neubauten und größere Dachsanierungen (mindestens 60 % Photovoltaik bei Flächen mit mehr als 100 m²). Bei neu gebauten Parkplätzen ab 35 Stellpätzen müssen mind. 60 % der Fläche mit Solaranlagen überdacht werden.
- Ausgenommen: Derzeit keine allgemeine Solarpflicht für Wohngebäude
- Hinweis: Einführung geplant, aber noch nicht umgesetzt
Sachsen
-
Pflichtstatus: Keine Solarpflicht; PV‑Installation freiwillig
Sachsen‑Anhalt
-
Pflichtstatus: Keine allgemeine PV‑Pflicht für Wohn‑ oder Gewerbegebäude
Schleswig‑Holstein
-
Pflichtstatus: PV-Pflicht bei Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) und bei Dach-Sanierung von Nichtwohngebäuden ( wenn mehr als 10 % der Fläche saniert werden); Parkplätze ab 70 Stellplätzen pflichtig
-
Ausnahme: Solarthermie ist/wird installiert
-
Wohnneubauten: Verpflichtung ab dem 29.März 2026 (mit Übergangsregelungen für vorher gestellte Bauanträge)
-
Rechtsgrundlage: Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Thüringen
-
Pflichtstatus: Keine Solarpflicht; Installationen freiwillig
Was die Unterschiede in der Praxis bedeuten
2026 ist die Solarpflicht in Deutschland kein Nischenthema mehr. Besonders relevant sind dabei drei Muster:
1. Viele Länder erfassen längst nicht mehr nur Gewerbeneubauten
Während die frühen Regelungen oft zuerst auf Nichtwohngebäude zielten, werden inzwischen in vielen Ländern auch Wohnneubauten und Bestandsgebäude bei Dachsanierungen einbezogen.
2. Dachsanierungen werden regulatorisch immer wichtiger
Gerade für Bestandshalter ist das entscheidend: Die Pflicht greift häufig nicht nur beim Neubau, sondern auch dann, wenn ein Dach wesentlich erneuert wird. Damit wird die PV-Integration zunehmend Teil der langfristigen Instandhaltungsstrategie.
3. Nicht jedes „Ja“ bedeutet dieselbe Tiefe der Verpflichtung
Begriffe wie „Soll“ oder „Ready“ zeigen, dass die Regelungsintensität variiert. In manchen Ländern besteht eine echte Installationspflicht, in anderen eher eine Vorbereitungspflicht oder eine weniger strikte Vorgabe.
Was gilt es als Eigentümer jetzt konkret zu tun?
Für Immobilienbesitzer und Projektverantwortliche empfiehlt sich ein dreistufiges Vorgehen:
1. Portfolio nach Bundesländern clustern
Prüfen Sie, in welchen Ländern sich Ihre Objekte befinden und welche Regelungen dort für Neubau, Bestand und Dachsanierung gelten.
Tipp: Einige Bundesländer erlauben neben der direkten Dachfläche die Installation der PV-Anlage in der näheren Umgebung des Gebäudes.
2. Sanierungsfahrpläne mit PV-Pflichten abgleichen
Besonders im Bestand sollte jede geplante Dachsanierung frühzeitig daraufhin geprüft werden, ob dadurch eine PV-Pflicht ausgelöst wird.
3. Technische und wirtschaftliche Umsetzung früh vorbereiten
Auch wenn dieser Beitrag den regulatorischen Fokus hat, ist klar: Die Pflicht sollte nicht isoliert gedacht werden. Wer früh plant, kann technische Auslegung, Betreiberkonzept und Wirtschaftlichkeit deutlich besser aufeinander abstimmen. Zum passenden Betreiberkonzept beraten wir Sie gerne.
Fazit: Aus der Pflicht eine Tugend machen
Das Jahr 2026 bringt vor allem in großen Märkten wie NRW und Schleswig-Holstein neue, harte Fristen. Für Immobilienbesitzer bedeutet das: Die Photovoltaikanlage rückt endgültig von einer optionalen Investition in das Zentrum einer zukunftssicheren Immobilienstrategie.
Doch die PV-Pflicht muss kein reiner Kostenfaktor sein. Im Gegenteil: Wer ohnehin bauen muss, hat die einmalige Chance, durch intelligente Stromvermarktung neue Erlösströme zu generieren.
Wie das in der Praxis funktioniert?
Wie Sie mit Modellen wie Mieterstrom oder der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) die Solarpflicht wirtschaftlich lukrativ umsetzen und die Rendite Ihrer Immobilie steigern, erfahren Sie in unserem ergänzenden Blog-Artikel.
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