In vielen Bundesländern gilt sie bereits seit einigen Jahren für neue Gewerbeimmobilien – doch inzwischen erfasst die Solarpflicht in vielen Bundesländern auch den Wohnungsneubau und sogar umfassende Dachsanierungen im Bestand. Für Immobilienbesitzer bedeutet das: Die Photovoltaikanlage rückt von einer optionalen Investition in das Zentrum einer zukunftssicheren Immobilienstrategie. Denn die PV-Pflicht ist weit mehr als eine regulatorische Vorgabe. Richtig genutzt, wird sie zum Hebel für die Wertsteigerung Ihrer Immobilie und zu einer stabilen Renditequelle.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die Pflichten in den relevanten Regionen:
| Bundesland | Neubau (Wohnen) | Neubau (Gewerbe) | Dachsanierung (Wohnen) | Dachsanierung (Gewerbe) | Stichtage & Details |
| Baden-Württemberg | Ja | Ja | Ja | Ja | Sanierungspflicht bereits seit Januar 2023 aktiv. |
| NRW | Ja | Ja | Ab 2026 | Ab 2026 |
Sanierungspflicht greift ab 01.01.2026. |
| Nieder-sachsen | Ja | Ja | Ja | Ja | Alle Neubauten & Sanierungen seit Januar 2025. |
| Berlin | Ja | Ja | Ja | Ja | Solargesetz Berlin bereits seit Januar 2023 in Kraft. |
| Hamburg | Ja | Ja | Ja | Ja | Sanierungspflicht bereits seit Januar 2024 aktiv. |
| Bremen | Ja | Ja | Ja | Ja | Neubau-Pflicht greift ab Juli 2025. |
| Schleswig-Holstein | Ab 2026 | Ja | Nein | Ja | Wohn-Neubau wird ab März 2026 pflichtig. |
| Bayern | Soll | Ja | Soll | Ja | Wohnen: Seit Januar 2025 nur unverbindliche „Soll“-Vorschrift. |
| Rheinland-Pfalz | Ready | Ja | Ready | Ja | Wohnen: Seit Januar 2024 „PV-ready“-Vorbereitungs-pflicht. |
| Brandenburg | Nein | Ja | Nein | Ja | Gewerbe/Öffentlich bereits seit Juni 2024 pflichtig. |
| Hessen | Nein | Nein | Nein | Nein | Pflicht nur für landeseigene Gebäude. |
In den Bundesländern MV, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Saarland besteht aktuell keine PV-Pflicht für private oder gewerbliche Gebäude.
Die PV-Pflicht ist kein Hindernis, sondern bietet Chancen für neue Erlösströme. Um das volle wirtschaftliche Potenzial Ihrer Dachflächen auszuschöpfen, kommt es auf das richtige Betriebsmodell an.
Für die Mehrheit der Wohn- und Gewerbeimmobilien ist Mieterstrom die erste Wahl, weil dieses Modell die maximale Marge ermöglicht. Die Vorteile im Überblick:
Wirtschaftlicher Vorsprung: Durch die Befreiung von Netzentgelten, Umlagen und Abgaben erzielen Sie eine Ersparnis von ca. 9–18 ct/kWh. Zusätzlich sichern Sie sich Erträge aus dem Reststromverkauf und den staatlichen Mieterstromzuschlag.
Rundum-Service: Als Vollversorger bieten Sie Ihren Mietern ein attraktives Paket aus günstigem Solarstrom und sicherem Netzstrom aus einer Hand.
Prozesssicherheit: Dank etablierter digitaler Lösungen lassen sich die Mess- und Abrechnungsprozesse heute effizient und rechtssicher automatisieren.
Die GGV ist eine sinnvolle Ergänzung für spezifische Szenarien. Wir empfehlen dieses Modell vor allem dann, wenn Sie die PV-Pflicht erfüllen möchten, aber kein Interesse an einer Vollstromversorgung Ihrer Mieter besteht:
Lesen Sie ergänzend dazu auch unseren Blogbeitrag Mieterstrom, GGV oder Energy Sharing. PV-Versorgungsmodelle im Faktencheck.
Mit den erweiterten Pflichten ab 2026 rückt die PV-Anlage weiter in den Fokus der Immobilienbewirtschaftung. Für Eigentümer bedeutet das: Wer die gesetzlichen Fristen als Anstoß nutzt, um jetzt in moderne Versorgungskonzepte zu investieren, profitiert am längsten von attraktiven Zuschlägen und einer optimierten Rendite des eigenen Portfolios.
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