Hinweis: Dieser Artikel wurde ursprünglich im Februar 2024 veröffentlicht und zuletzt im September 2026 aktualisiert.
Mieterstrom und andere Formen der dezentralen Energieversorgung sind wichtige Eckpfeiler auf dem Weg zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands. Ein Aspekt gerät dabei oft in den Hintergrund: Der lokale Verkauf von PV-Strom lohnt sich nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich – und zwei aktuelle regulatorische Weichenstellungen verstärken diesen Effekt gerade erheblich.
EEG 2027: Mit dem neuen EEG (vgl. dazu unser Artikel: Die EEG-Novelle 2027) richtet der Gesetzgeber die Photovoltaik-Förderung von solaren Dachanlagen grundlegend neu aus. Der Fokus verschiebt sich weg von der reinen Mengenmaximierung hin zu einer konsequenten Marktintegration, Systemdienlichkeit und Kosteneffizienz. Der EEG Regierungsentwurf wurde vom Bundeskabinett am 29.07.2026 beschlossen und muss noch durch den Bundestag, tritt aber zum 01.01.2027 in Kraft.
Solarspitzengesetz: Bereits seit dem 25. Februar 2025 gilt zusätzlich: Neue PV-Anlagen ab 7 kWp ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox dürfen nur noch 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen, bei negativen Börsenpreisen entfällt die Einspeisevergütung vollständig.
Beide Regelungen zielen in dieselbe Richtung: Volleinspeisung als verlässliche Dauerlösung verliert an Substanz. Für Betreiber neuer Anlagen wird der eigene und gemeinschaftliche Verbrauch vor Ort zum zentralen Hebel der Wirtschaftlichkeit, nicht mehr die Einspeisevergütung.
Auch für Bestandsprojekte ist der lokale Verbrauch schon heute meist rentabler als Volleinspeisung mit anschließendem Rückkauf. Der Hauptgrund: Wird Strom innerhalb eines Hausanschlusses oder Netzverknüpfungspunktes vermarktet, entfallen sämtliche Netzentgelte, Umlagen und Stromsteuern – je nach Netzgebiet ein Vorteil von rund 9 bis 12 Cent pro Kilowattstunde.
Für eine konkrete Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind darüber hinaus folgende Faktoren relevant:
Stromgestehungskosten & Anlagengröße
Einspeisevergütung bzw. Pflicht zur Direktvermarktung
Regulatorische Rahmenbedingungen (EEG 2027, Solarspitzengesetz)
Direktverbrauchsquote
Je größer die Dachfläche, die mit PV-Anlagen bestückt wird, desto geringer sind in der Regel die Stromgestehungskosten. Wie wirtschaftlich eine geplante Anlage tatsächlich läuft, hängt jedoch von mehreren weiteren Faktoren ab.
Für Anlagen mit einer Leistung über 100 kWp besteht nach EEG 2023 die Pflicht zur Direktvermarktung; die Vergütung von eingespeistem Strom richtet sich dann nach dem Preis an der Strombörse EPEX, der stark schwankt. Für kleinere Neuanlagen verändert sich diese Logik mit der EEG-Novelle 2027 zusätzlich (siehe oben). Die potenziellen Erträge aus Einspeisevergütung oder Direktvermarktung müssen in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung den Erträgen im Mieterstrommodell gegenübergestellt werden – und fallen im Vergleich tendenziell geringer aus als noch vor wenigen Jahren.
Als Richtwert für die lokale Stromvermarktung gilt: Eine Direktverbrauchsquote von über 50 Prozent ist wirtschaftlich attraktiv – je mehr, desto besser.
Durch den Gleichlauf von Verbrauch und PV-Produktion eignen sich Gewerbeimmobilien besonders gut für die lokale Energiegewinnung und -nutzung, da gewerbliche Mieter in der Regel tagsüber den meisten Strom verbrauchen.
Als Betreiber einer PV-Anlage in der Wohnungswirtschaft gibt es zudem die Möglichkeit, die Direktverbrauchsquote der Mieter mittels Preisvorteilen zu steigern: Günstige Konditionen für PV-Strom können Anreize für eine Lastgangverschiebung setzen, etwa beim Laden eines Elektroautos zu Zeiten günstiger Eigenerzeugung. Möglich wird dies durch eine transparente Abrechnung im Zweipreis-System, bei dem unterschiedliche Tarife für PV- und Reststrom vertraglich vereinbart und verbrauchsgenau abgerechnet werden.
Über die reine Lastgangverschiebung hinaus lässt sich die Direktverbrauchsquote auch durch Sektorkopplung steigern, etwa indem überschüssiger PV-Strom in Ladeinfrastruktur, Speicher oder Wärmeerzeugung fließt, statt ins Netz eingespeist zu werden.
Geringe Stromgestehungskosten: Beim Betrieb einer PV-Anlage fallen in der Regel Stromgestehungskosten von ca. 9 bis 12 Cent pro Kilowattstunde an.
Keine Netzentgelte, Umlagen und Stromsteuern: Für vor Ort erzeugten und verbrauchten Strom entfallen diese Kosten – je nach Netzgebiet ebenfalls rund 9 bis 12 Cent pro Kilowattstunde.
Zum Vergleich: Private Haushalte in Deutschland zahlten im zweiten Quartal 2026 im Schnitt 35,6 Cent pro Kilowattstunde für Strom (Verivox/ZFK). Anlagenbetreiber können die daraus resultierende Differenz anteilig als Preisvorteil an Mieter beziehungsweise Verbraucher weitergeben und gleichzeitig als zusätzliche Marge vereinnahmen.
Der Verkauf von lokal produziertem Solarstrom an Dritte war ökologisch schon immer sinnvoll. Mit dem EEG 2027 und dem Solarspitzengesetz wird er nun zusätzlich zur wirtschaftlich nahezu zwingenden Option, sobald Volleinspeisung als verlässliche Dauerlösung wegfällt. Welche Rolle Sektorkopplung dabei zusätzlich spielen kann, haben wir in einem ergänzenden Beitrag eingeordnet. Bei der Planung, Umsetzung und Abrechnung ist Solarize der richtige Ansprechpartner.
Hinweis: Dieser Beitrag dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.