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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung für Filialisten

Geschrieben von Lukas Böhm | May 31, 2023, 9:40:00 AM

Wie Filialisten trotz Rahmenstromverträgen von lokalem Grünstrom profitieren

Große Dachflächen, planbarer Stromverbrauch: Gewerbeareale mit großen Filialisten sind geradezu prädestiniert für die lokale Nutzung von PV-Strom. In einem Gewerbeareal in Karlsruhe haben wir für unseren Kunden 2023 erstmals die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) mit mehreren Stromabnehmern umgesetzt. Damals war das Modell der GGV noch nicht etabliert - Vorbild für die Umsetzung war das klassische On-Site PPA (Power Purchase Agreement). Beim On-Site-PPA wird nur PV-Strom ohne Reststrom an einen Mieter vor Ort geliefert. Anders als im klassischen Mieterstrommodell ist der Anlagenbetreiber also nicht für die Reststromlieferung verantwortlich.

Während dieses Modell mit einem einzelnen Stromabnehmer bereits länger möglich ist, war die Umsetzung mit mehreren Abnehmern 2023 eine echte Innovation. 

Wirtschaftlicher Nutzen 

Die Stromgestehungskosten für den Strom aus der PV-Dachanlage vor Ort sind in der Regel geringer als die Strompreise auf dem Markt. Denn auch hier gilt: Für vor Ort verbrauchten Strom fallen keine Netzentgelte, Umlagen und Stromsteuern an. So kann der Strom günstig vermarktet werden, während sich die PV-Anlage durch die zusätzlichen Einnahmen schnell amortisiert. Vgl. dazu unser Blogartikel zur Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom

Besonderheiten von Filialisten

Warum verfügt dann noch nicht jedes große Retail-Areal über eine PV-Anlage, deren erzeugter Solarstrom an lokale Mieter verkauft wird? Große Einzelhandelsketten schließen in der Regel für alle Filialen langfristige Rahmenstromverträge mit zentralen, teils auch unternehmenseigenen Energiedienstleistern. Der Wermutstropfen der günstigen Konditionen ist die mangelnde Flexibilität der Filialisten, denn Optionen für den Bezug von PV-Strom vor Ort finden in den meisten Rahmenverträgen bislang kaum Beachtung. 
 
Hinzu kommen die gesetzlichen Anforderungen an das Messkonzept sowie die Abrechnung. Es gilt, die Erzeugung und den Verbrauch eines jeden Teilnehmers viertelstündlich zu erfassen und trennscharf zu bilanzieren. Diese setzt eine intelligente Infrastruktur zur Messung von Erzeugung und Verbrauch voraus. All diese gängigen Bedenken rund um die Lokalstromvermarktung auf den Arealen von Einzelhandelsketten lassen sich jedoch ausräumen – mit dem richtigen Messkonzept und der richtigen Software. 

Der Erfolg ist eine Frage des Messkonzepts

Davon konnte sich die OSP Ollisa Solar Power GmbH überzeugen: Die Gesellschaft stand vor der Aufgabe, ein praktikables und rechtssicheres PV-Stromvermarkungsmodell für die gewerblichen Mieter auf dem Carl-Metz-Areal in Karlsruhe auszurollen. Das Gewerbeareal beherbergt Filialen großer Handelsketten wie Kaufland, Tedox und JYSK. Auf dem Dach hat die OSP Solar Power GmbH eine 750-kWp-PV-Anlage installiert, die neben den Filialen auch die Ladesäulen für E-Autos mit nachhaltigem PV-Strom versorgt. Die zugehörige RLM (Registrierende Leistungsmessung) wurde bereits in der Vergangenheit durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber implementiert.
 
Bei diesem Projekt – dem ersten seiner Art – stand nun die Frage im Fokus: Wie können die gewerblichen Mieter auf dem Carl-Metz-Areal trotz Rahmenstromverträge vom PV-Strom der OSP profitieren?  

Im Auftrag der Betreibergesellschaft OSP Ollisa Solar Power GmbH hat Solarize für diesen Anwendungsfall gemeinsam mit dem Netzbetreiber ein innovatives Messkonzept erarbeitet. Die bereits bestehende RLM-Zähler-Infrastruktur konnte beibehalten werden. Die Meter-to-Cash-Plattform von Solarize sorgt für eine vollautomatische Abrechnung des Stroms von der PV-Dachanlage vor Ort gemäß allen gesetzlichen Anforderungen. 

Mit Rechenkunst zu nachhaltigem PV-Strom für Mieter

Um Netzstrom und Mieterstrom sauber abzugrenzen, haben wir die physische Messlokation in zwei virtuelle Marktlokationen aufgeteilt: Der bezogene Netzstrom sowie der bezogene PV-Strom jedes einzelnen Mieters werden unabhängig von der Herkunft über den RLM-Zähler im Viertelstundentakt gemessen. Eine Bilanzierungsformel trennt diesen jedoch proportional zum Anteil am Gesamtverbrauch aller Mieter rechnerisch in Netz und PV-Strom – immer verbrauchsgenau pro Viertelstunde auf. 
 
Zusammen mit dem Stromerzeugungszähler der PV-Anlage lässt sich damit für jeden Teilnehmer genau errechnen, wie viel Strom aus welcher Quelle bezogen und wie viel ins öffentliche Netz eingespeist wurde. Auf Basis dieser Bilanzierung generiert unsere Meter-to-Cash-Plattform automatisch jeden Monat eine Stromrechnung für das Onsite-PPA. Die Reststrommenge wird weiterhin vom jeweiligen Lieferanten des Mieters geliefert und in Rechnung gestellt. 

Langfristig müssen sich der gewerbliche Strommarkt und die Energieversorger der Filialisten an den neuen Marktgegebenheiten mit lokaler Stromproduktion orientieren und die starren Rahmenbedingungen flexibilisieren. Die technischen Voraussetzungen für eine saubere Abrechnung sind bereits heute gegeben – das zeigt das PV-Projekt auf dem Carl-Metz-Areal. Möchten Sie mehr über das Projekt erfahren? Die Fallstudie können Sie sich hier herunterladen.